ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB1. Geltungsbereich dieser Bedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Florian Welzbacher Fotografie & Design, im Folgenden Fotograf genannt, erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.„Fotos“, „Film“ oder “Videos” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, Filme, Slideshows, etc.)
2. Leistungen, Fotorechte
Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem/der Auftraggeber/in an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem/der Auftraggeber/in zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem/der Auftraggeber/in jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den/die Auftraggeber/in über. Sämtliche Fotos, Videos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
Die Bildrechte bleiben zur Gänze beim Fotografen. Ausschließlich der/die Auftraggeber/in erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungs-recht. Jede Manipulation der Fotos oder der Verkauf sind nicht gestattet bzw. bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
3. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Auftrag gilt mit Eingang der Anzahlung als für beide Seiten fixiert. Die Restzahlung wird zum Leistungstermin fällig. Durch eine Buchung akzeptiert der/die Auftraggeber/in alle Bedingungen aus dem Angebot.
Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der/die Auftraggeber/in nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung von dem/der Auftraggeber/in schriftlich anerkannt hat oder dem/der Auftraggeber/in bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt. Wünscht der/die Auftraggeber/in während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch durch den/die Auftraggeber/in wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der/die Auftraggeber/in zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Mitwirkungspflichten Auftraggeber/in
Der/die Auftraggeber/in hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für ein Event oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der/die Auftraggeber/in dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortliche/r Ansprechpartner/in für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
5. Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen & Bildbearbeitung
Der/die Auftraggeber/in wird darauf hingewiesen, dass Fotos, Fotoarbeiten und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche durch den/die Auftraggeber/in bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Alle bearbeiteten Bilder werden im jpg-Format in optimaler Auflösung digital zur Verfügung gestellt. Videodateien werden ebenfalls in optimaler Auflösung zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls wird nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß-Fotos & Videos erstellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen ab dem Shooting, bei Shootings mit mehreren Terminen ab dem letzten Termin. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Fotografen, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der/die Auftraggeber/in hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografen informiert.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste oder Räumlichkeiten z. B. bei Events oder sonstigen Veranstaltungen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies von dem/der Auftraggeber/in erwünscht ist.
Der Fotograf ist berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Der Fotograf haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6. Rücktritt durch den/die Auftraggeber/in
Tritt der/die Auftraggeber/in mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist ein Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Dieses richtet nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt:
- bis zu 3 Monate vor Fototermin 25 % des gebuchten Angebots
- bis zu 1 Monat vor Fototermin 50 % des gebuchten Angebots
- bis zu 1 Woche oder kürzer vor Fototermin 90% des gebuchten Angebots
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
7. Haftung des Fotografen
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen), der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht er sich (soweit von dem/der Auftraggeber/in erwünscht) um einen Ersatzfotografen oder Videografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine vorab geleistete Anzahlung wird entsprechend erstattet.
8. Reise und Übernachtung
Alle Beträge sind exklusive Reisekosten. Die Anreise erfolgt von Wehrheim-Pfaffenwiesbach und wird ab 50 Kilometer gefahrene Strecke mit 30 Cent pro Kilometer berechnet. Eine Übernachtungsmöglichkeit (1 DZ) wird von dem/der Auftraggeber/in ab 200km Anreise zur Verfügung gestellt.
9. Gültigkeit
Angebote sind 10 Tage gültig, wenn keine andere Gültigkeitsdauer genannt ist. Der Fotograf behält sich vor, jedes Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Bei Rücktritt durch den/die Auftraggeber/in, verbleibt die Anzahlung in jedem Fall beim Fotografen.
10. Veröffentlichung
Bei den Preispaketen ist immer einkalkuliert, dass die Fotos durch den Fotografen online präsentiert werden dürfen. Dies beinhaltet neben der eigenen Homepage auch soziale Medien wie Facebook oder Instagram. Sollte eine Nutzung der Bilder als Referenz bzw. Arbeitsprobe nicht gewünscht sein, so hat der/die Auftraggeber/in dies dem Fotografen schriftlich mitzuteilen.
11. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an den Fotografen bekanntgegeben werden, ist er berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens des Fotografenzu speichern. Der/die Auftraggeber/in stimmt dem ausdrücklich zu. Der Fotograf verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren gilt die aktuelle Datenschutzerklärung, einzusehen unter https://florianwelzbacher.de/datenschutz-und-impressum. Der Fotograf händigt dem/der Auftraggeber/in bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich gegenüber dem Fotografen, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Fotografen in Berührung kommen. Der Fotograf wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
12. Sonstiges
Kann das Shooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten (die Anzahlung wird jedoch nicht erstattet). Sollte es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, bemüht er sich um einen Ersatz. Außerdem verzichtet der/die Auftraggeber/in in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.
13. Verschiedenes
Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Auftraggeber/innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich Bad Homburg v.d. Höhe/Frankfurt am Main. Das gleiche gilt, wenn der/die Auftraggeber/in Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.
ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Der Fotograf ist bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.